Neue Friedhofsatzung – höhere Gebühren

Mit dem neuen Jahr ist eine neue Friedhofsatzung für Neckargemünd und die Ortsteile in Kraft getreten. Änderungen des Bestattungsgesetzes (BestattG) und der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestattVO) erforderten die rechtlichen Anpassungen.

In seiner Sitzung am 6. Dezember 2021 diskutierte der Ortschaftsrat Dilsberg über den vorliegenden Entwurf der neuen Friedhofsatzung. Die aus dem Jahr 2001 stammende Satzung wurde zuletzt im Jahr 2010 angepasst. Nun war eine Angleichung der Gebühren erforderlich, um eine Deckung der Bestattungskosten von 100% und eine Deckung der Kosten für die Gräber und Friedhofspflege von 65% zu erreichen. Mit den bisherigen Gebühren konnten nur ca. 80% der Bestattungskosten und ca. 40% der Grab- und Friedhofspflege gedeckt werden. Auch neue Bestattungsformen, wie bspw. halbanonyme Bestattungsfelder und Baumgräber wurden in die Satzung aufgenommen.

Der Ortschaftsrat Dilsberg stimmte der Erhöhung der Gebühren und Änderung der Friedhofssatzung vollumfänglich zu. Er sprach sich jedoch dafür aus, die Gebühren künftig in kürzeren Zeitabständen zu evaluieren und ggf. anzupassen, um Kostensprünge wie die Jetzigen zu vermeiden. Der Gemeinderat Neckargemünd beschloss die neue Satzung am 7.12.2021.

Die Gebühren lassen sich in der Friedhofssatzung einsehen: Friedhofsatzung der Stadt Neckargemünd

Bericht: mabue / Alle Bilder Friedhof Dilsberger Hof