Vortrag und Diskussion zum Thema „Grundsteuerreform – Warum die Hebesätze zu senken sind!“ beim CDU Stadtverband
In Kürze muss der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd über den künftigen Hebesatz der Grundsteuer B entscheiden. Zu diesem Anlass hatte der CDU Stadtverband Neckargemünd zum Vortrag „Grundsteuerreform – Warum die Hebesätze zu senken sind!“ in die Jugendherberge Dilsberg eingeladen. Patrick Keinert und Max Bernauer begrüßten die Referenten MdL Dr. Albrecht Schütte, Prof. Dr. Ekkehart Reimer vom Institut für Finanz- und Steuerrecht der juristischen Fakultät Heidelberg, sowie den Diplom-Finanzwirt und CDU-Gemeinderat Norbert Sy, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchteten.
Die Grundsteuer B betrifft jeden Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sowie eines Gebäudes und wird jährlich von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Dr. Schütte und Prof. Reimer erläuterten die Hintergründe der Gesetzesreform. Dr. Schütte hob hervor, dass das Land durch Anreize eine intensivere Bebauung fördern wolle. Er stellte die verschiedenen Berechnungsmodelle der Grundsteuer B innherhalb Deutschlands vor, und insbesondere das baden-württembergische Bodenwertmodell.
Prof. Reimer erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft habe, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze.
Norbert Sy demonstrierte an drei Beispielen die Berechnung der Grundsteuer B nach dem alten und neuen Recht. Berechnet wurden die Steuerbeträge für eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus und ein Gewerbegrundstück. Dabei wurde deutlich, dass nicht nur die Steuermesszahl, die sich in Baden-Württemberg nach dem Bodenrichtwert richtet, sondern auch der Hebesatz der Gemeinde ausschlaggebend ist. Für Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Die Berechnungsformel lautet: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Kommune.
In Neckargemünd liegen die Bodenrichtwerte zwischen 130 und 650 Euro pro qm. Für eine Eigentumswohnung in einem Gebäude mit 36 Einheiten würde nach neuem Recht bei einem Hebesatz von 400 Prozent eine Grundsteuer von 212 Euro anfallen, rund 55 Prozent weniger als zuvor. Bei einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen und 1.420 qm Grundstücksfläche wären es 701 Euro, was einer Steigerung von 166 Prozent entspricht. Das Geschäftsgrundstück mit mehren Einheiten auf einer Grundstücksfläche von 1.718 qm käme bei der neuen Berechnung leicht besser weg.
Der Gemeinderat steht nun vor der Entscheidung, den Hebesatz anzupassen. Der derzeitige Satz von 400 Prozent würde die Einnahmen der Stadt auf 4 Millionen Euro verdoppeln, was jedoch den Grundsatz der Aufkommensneutralität verletzen würde. Laut Transparenzregister des baden-württembergischen Finanzministeriums wurde für Neckargemünd ein Hebesatz von 188 bis 208 Prozent berechnet, um die Aufkommensneutralität zu wahren. Eine mögliche Erhöhung der Kreisumlage im Blick – eine Entscheidung wird dazu im November erwartet – könnte für die Stadt jedoch einen Hebesatz von 250 bis 280 Prozent erforderlich machen.
Prof. Reimer brachte die Idee einer Grundsteuer C ins Spiel, die auf unbebaute, baureife Grundstücke erhoben werden könnte, um die Mehrbelastung auszugleichen. In der anschließenden Diskussion ging es auch um die Möglichkeit, durch ein individuelles Gutachten den steuerlichen Wert eines Grundstücks anzufechten. Dr. Schütte forderte, dass der Staat die Kosten für solche Gutachten übernehmen solle, wenn der Einspruch erfolgreich sei. Er äußerte sich jedoch skeptisch über die Erfolgschancen von Klagen gegen die Grundsteuerreform des Landes, nachdem diese in erster Instanz abgewiesen wurden. Bürgermeister Jan Peter Seidel betonte, dass sich durch die Reform städtebauliche Entwicklungen wieder lohnen würden. Norbert Sy kündigte an, dass die CDU-Fraktion den Meinungsfindungsprozess im Gemeinderat anstoßen und unterstützen werde. Eine Entscheidung darüber im Gemeinderat soll spätestens im Dezember fallen.
T.+B. mit freundlicher Genehmigung von nah