Das Minispielfeld ist derzeit auf behördliche Anordnung und Rücksprache mit der Stadt Neckargemünd geschlossen. Begründet wird diese Maßnahme dadurch, dass aufgrund von -durchaus berechtigten- Beschwerden durch Anwohner Prüfungen ergeben haben, dass die Vorgaben hinsichtlich der Spielzeiten und der Altersbegrenzung zum Teil nicht eingehalten werden. Diese Richtlinien sind auch Bestandteil der Baugenehmigung des Landratsamts RNK.
Eine erneute Prüfung der Vorgaben durch das Landratsamt RNK wird z. Zt. vorgenommen. Eine Antwort über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit steht seitens des Landratsamtes RNK noch aus.
Sollte nach Prüfung durch das Landratsamt eine erweiterte Nutzung über die derzeit gültige Auflage „Nutzung des Minispielfeldes nur während des Schulbetriebs“, die in der Baugenehmigung festgeschrieben ist, möglich sein, könnte ggfs. das Minispielfeld außerhalb des Schulbetriebs mit Schlüsselausgabe unter den gegebenen Voraussetzungen wieder geöffnet werden.
Ich bedauere, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres außerhalb der Schulzeiten eingestellt werden muss und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
Karlheinz Streib
Ortsvorsteher