Da wiederholt nachgefragt wurde, was es mit der Stromabschaltung in Dilsbergerhof auf sich hatte, hier folgende Fakten:
In der Woche vor der geplanten und durchgeführtenStromabschaltung verteilte ein Mitarbeiter des Stromnetzbetreibers Syna ein undatiertes Schreiben an die Haushalte in Dilsbergerhof. Allerdings wurden einige Häuser bzw. Haushalte aus unerfindlichen Gründen ausgelassen.
Mit dem Schreiben teilte Syna mit, dass am 4. und 6. Dezember in der Zeit von 8:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr an diesen beiden Tagen der Strom abgeschaltet werde, „infolge betriebsnotwendiger Arbeiten“.
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Dilsbergerhofeswurden aufgefordert, alle stromabhängigen Geräte – also auch die Heizungen, Computer, Atemgeräte u.a. – vor der Stromunterbrechung auszuschalten. Gleichzeitig wurden die Adressaten aufgefordert, in dieser Sache nicht bei Syna anzurufen. Abschließend wurde die Rechtsgrundlage benannt, nach der Syna berechtigt war, den Strom abzustellen:
§ 17 der Niederspannungsanschlussverordnung.
Bürgerinnen und Bürger, die sich das Recht herausnahmen, bei Syna anzurufen, um ihr Unverständnis mit dieser Maßnahme mitten im Winter zu äußern, wurden aufgefordert, die stromlose Zeit bei Freunden oder Verwandten zu verbringen, die beheizte Wohnungen hätten.
Weder die Stadtverwaltung noch die Ortsverwaltung waren von Syna über diese Maßnahme informiert worden, obwohl es ca 100 Bewohnerinnen und Bewohner des Dilsbergerhofe betraf.
Auf Nachfrage der Rhein-Neckar-Zeitung, warum Syna um diese Jahreszeit Arbeiten durchführe, beantwortete die Syna-Sprecherin Ackermann: „Eine Stromabschaltung wird Wochen im Voraus geplant und das entsprechende Personal dafür angefragt… In diesem Fall war die Erneuerung der Leitung trotz der aktuellen Temperaturen leider zwingend erforderlichund wetterbedingt noch möglich“. Die Abschaltung sei lange genug im Vorfeld angekündigt worden.
Ob eine Ankündigung von weniger als einer Woche mit einem undatierten Schreiben, das keinen konkreten Grund für die Abschaltung nennt und nicht alle Haushalte erreicht als hinreichende Information der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Maßnahme angesehen werden kann, mag jeder Leser/jede Leserin für sich beurteilen.
Dilsbergerhof, 8. Dezember 2023
gez. Walter Berroth