
Gehölzschnitt und Heckenpflege – Was darf man wann schneiden?
Im Oktober kreischen allerorts Motorsägen. Ab jetzt dürfen nämlich wieder Hecken und Gebüsche geschnitten und im Offenland Bäume gepflegt und gefällt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt den Gehölzschnitt nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Danach beginnt die Brut- und Setzzeit, während der wildlebende Tiere möglichst wenig gestört werden sollen. Bei Bäumen im Wald und auf bestimmten anderen Flächen wie Parks, Friedhöfen, Kleingartenanlagen und privaten Hausgärten gelten andere Regelungen.
Auf Grundstücken in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, Naturparks oder bei manchen geschützten Biotoptypen kann der Gehölzschnitt aber sogar ganzjährig verboten sein. Auskunft im Einzelfall gibt gerne die Untere Naturschutzbehörde des Kreises – lieber fragen, als ein hohes Bußgeld riskieren!
Das Naturschutzgesetz verbietet darüber hinaus ganzjährig die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der geschützten Arten, zu denen zum Beispiel alle heimischen Vögel und Fledermäuse zählen. Deshalb darf man etwa Nester, Baumhöhlen oder Rindenspalten auch beim zulässigen Gehölzschnitt nicht entfernen, ob sie gerade bewohnt sind oder nicht.
Von März bis September darf die Säge nur in bestimmten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Zum Beispiel beim Freischneiden des sogenannten Lichtprofils zur Verkehrssicherheit (über Geh- und Radwegen 2,5 m, über Fahrbahnen 4,5 m).


Muss man überhaupt schneiden?
Mit der Säge kann Naturschutz betrieben werden! Sowohl Streuobstwiesen als auch Hecken sind unbedingt erhaltenswert und gesetzlich geschützt. Sie bieten sie eine Vielzahl unterschiedlicher Kleinlebensräume, Vermehrungsstätten und Winterquartiere. Blätter, Früchte und Samen sind Nahrung für Insekten und viele andere Tiere und diese wiederum Futter für jagende Tiere. Dementsprechend groß ist die Artenvielfalt. Beide Biotoptypen brauchen aber regelmäßige Pflege, sonst überaltern sie, verlieren an Wert als Lebensraum und gehen schließlich verloren. Daher ist der regelmäßige, fachgerechte Schnitt notwendig. Außerdem werden Hecken angesichts stetig schwindender und zerstückelter Lebensräume als linienförmige Strukturelemente für die Biotopvernetzung immer wichtiger.
Noch vor wenigen Jahrzehnten war unsere Kulturlandschaft im Odenwald und Kraichgau viel offener; heute werden viele Flächen nicht mehr genutzt. Lässt man sie verbuschen, gehen wertvolle Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten verloren, die an solche Standorte angepasst sind, etwa zahlreiche Wildbienen oder bestimmte Orchideen.


Wie schneidet man Obstbäume und Hecken?
Je jünger die Bäume sind, desto wichtiger ist der Schnitt, damit sie lange leben. Wer das Schneiden seiner Obstbäume nicht Fachleuten überlassen will, sollte wissen, wie es richtig gemacht wird. Verschiedene Organisationen bieten Schnittkurse an.
Einfacher ist der Heckenschnitt. Unten dicht, oben licht, mit nur wenigen Bäumen darin – so soll eine Hecke in der freien Landschaft aussehen. Bei einer überalterten Hecke ist es umgekehrt. Zur Verjüngung setzt man sie alle 8-15 Jahre auf den Stock. Das bedeutet, alle älteren Triebe mit Axt oder Motorsäge 10-25 cm über dem Boden einzukürzen. Der Schnitt erfolgt also waagrecht, nicht senkrecht wie bei einer Zierhecke, und unten, nicht oben! Das sieht zunächst drastisch aus, aber die Sträucher schieben schon bald viele Jungtriebe. Um keinen kompletten Kahlschlag zu machen, aber dem Neuaustrieb genug Licht zu bieten, verjüngt man Hecken abschnittsweise.
Gehölzschnitt führt man an frostfreien Tagen durch, denn gefrorene Äste brechen leicht, was zu unnötigen Wunden am Baum führen kann.
Was macht man mit dem Schnittgut?
Pflanzliche Abfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich „verwertet“ werden. Am besten wird das Schnittgut gehäckselt und zum Mulchen verwendet oder kompostiert. In kleinen Haufen aus Ästen und Reisig finden Tiere wie Igel oder Amphibien Unterschlupf. Vielleicht freut sich auch ein Ziegenhalter über frisches Reisig für seine Tiere. Kommunale Sammelstellen oder gewerbliche Anbieter nehmen Gehölzschnitt an und verwerten ihn in Biogasanlagen oder Kompostwerken. Das früher weit verbreitete Verbrennen ist nur noch ausnahmsweise zulässig und sollte in jedem Fall der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) rechtzeitig vorher angezeigt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung der dicken Teile als Feuerholz in Form von Scheiten oder Hackschnitzeln. Soll das Schnittgut von der Fläche abgeräumt werden, muss dies jedoch geschehen, bevor Tiere darin mit Nestbau oder Jungenaufzucht beginnen.

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08.09.2025