Bericht Ortschaftsratsitzung 10.11.2025

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Dilsberger und Mückenloch Gemarkung?

Bericht von der gemeinsamen Sitzung der Dilsberger und Mückenlocher Ortschaftsräte am 10. November 2025

Zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt Neckargemünd tagten der Dilsberger und der Mückenlocher Ortschaftsrat gemeinsam. Zentraler Tagesordnungspunkt war die Frage nach der möglichen Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Dilsberg und Mückenloch.

Dazu stellte Herr Glupke eine Analyse seines von ihm mit Herrn Sternemann betriebenen Ingenieurbüros vor, die er im Auftrag der Stadt erstellt hat.

Er ging zunächst auf die Voraussetzungen ein, unter denen solche Anlagen errichtet werden können. Dazu gehören u.a. der Mindestabstand zu Siedlungsflächen, die Vermeidung von Störungen durch Blendungen oder die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Außerdem sind Flächen mit hoher sog. Ackerzahl (Index zur Ertragsfähigkeit eines Ackers) und Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete ausgeschlossen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen wies Herr Glupke in Dilsberg sieben und in Mückenloch drei mögliche Flächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen aus:  Drei südlich des Dilsberger Sportplatzes, eine oberhalb des Friedhofes Dilsbergerhof und drei westlich bzw. südwestlich des Dilsbergerhofes.

Die drei von ihm als möglich angesehenen Gebiete in Mückenloch liegen – vom Dilsberger Schützenhaus kommend – am Weg nach Mückenloch und am östlichen Waldrand des Ortsteiles. In der Summe sind das Flächen von 64 Hektar die mit ertragreichen Anlagen bebaut werden könnten.

Die erste Frage die gestellt wurde: Warum wird denn nicht die alte Erddeponie, die landwirtschaftlich nicht genutzt werden kann, für eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die klare Auskunft: Der Naturschutz hat das endgültig untersagt.

Ortsvortsteher Erles wies darauf hin, dass die in Frage kommenden Flächen von drei Landwirten genutzt werden, die in ihrer Tätigkeit durch solche Maßnahmen erheblich eingeschränkt würden. Ob ein finanzieller Ausgleich für sie in Form von Ausfallgebühren und bezahlten Pflegeleistungen in den Anlagen eine adäquate Entschädigung darstellt, ist ungewiss. Erles lehnt die westlich des Dilsberger Sportplatzes gelegenen Felder ab, da sie von der Burg aus einsehbar wären und schlug stattdessen das Gewann Vogelherd vor. Dazu gehören Felder westlich des sog. Radschuhbahnhofes in Mückenloch.

Ortschafsrätin Erles sprach sich ausdrücklich gegen solche Anlagen aus, da sie das Landschaftsbild auf Dauer verschandelten. Dazu erläuterte Ingenieur Glupke, dass solche Anlagen nicht auf Ewigkeit entstünden, sondern nach spätestens 30 Jahren wieder abgebaut werden müssten. Das ist relativ einfach zu bewerkstelligen, da die Anlagen nicht in den Boden betoniert sondern lediglich reingerammt werden.

Allgemein bestand Einigkeit darüber, dass alternative Stromquellen benötigt werden. Zudem wird durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen sowohl für die Stadt als auch für Privatpersonen die Möglichkeit geschaffen, über Beteiligungen an solchen Investitionen Gewinne zu erzielen. Ortvorsteher Bergsträsser brachte hierzu das Beispiel von Bürgergenossenschaften ein, die für den Bau und Betrieb solcher Anlagen gebildet werden können.

Schließlich beschlossen die beiden Ortschaftsräte die Stadt Neckargemünd aufzufordern, nach weiteren möglichen Flächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu suchen und dabei die Ortschaftsräte mit einzubeziehen.

Unter Mitteilungen und Anfragen gab Ortsvorsteher Erles folgendes bekannt:

  • Der Schulweg vom Dilsbergerhof zur Grundschule Dilsberg-Mückenloch wurde offiziell als gefährlich eingestuft. Das führt dazu, dass die Grundschülerinnen und -schüler des Dilsbergerhofes kostenfrei mit den öffentlichen Verkehrsmittel zur Grundschule fahren können.
  • Der bereits seit acht Jahren montierte Richtfunkaufbau auf dem Dilsberger Funkmast soll endlich im ersten Quartal des neuen Jahres in Funktion gesetzt werden.
  • Der Gemeinderat hat beschlossen, dass zukünftig alle Gemeinde- und Ortschaftsräte ausschließlich papierlos informiert werden.

Ortschafstrat Ruf brachte auch im Auftrag betroffener Eltern der Grundschulkinder das Problem ein, dass die Stadtverwaltung ohne Rücksprache oder Vorabinformation die Betreuungszeiten der Grundschüler/innen zu deren Ungunsten geändert hat. Bisher gab es die Wahl zwischen drei Betreuungszeiten: Bis 13:20 Uhr, bis 14:10 Uhr und bis 16:10 Uhr. Durch Entscheidung der Stadtverwaltung und ohne Rücksprache mit den betroffenen Eltern sollen nur noch zwei Betreuungszeiten angeboten werden: Bis 13:20 Uhr und bis 15:30 Uhr. Gerade die häufig gewählte Betreuungszeit bis 14:10 Uhr soll damit entfallen und die längste Betreuungszeit soll um 40 Minuten gekürzt werden.

Im Auftrag vieler Eltern bat Ruf den Ortsvorsteher nachzufragen, warum bei dem Erlass dieser Maßnahme nicht die betroffenen Eltern mit einbezogen worden sind. Gleichzeitig bitten alle Betroffenen um die Auskunft, ob es auch zukünftig für das jeweils zweite in der Nachmittagsbetreuung befindliche Kind einer Familie einen verminderten Beitrag geben soll.

Ortschaftsrätin Mayer wollte noch wissen, ob für die Grundstücksbesitzer/innen, die Ihre Bäume und Hecken nicht wie angeordnet bis 28. Oktober diesen Jahres auf die Höhe von 2,50 Meter über dem Gehweg bzw. 4,50 Meter über der Straße gestutzt haben, mit Ordnungsstrafen belangt worden seien. Ortsvorsteher Erles: Für diejenigen, die der Aufforderung bisher nicht nachgekommen sind, wird es eine Nachfrist geben, deren Termin ihm nicht bekannt ist. Zudem gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen Probleme, die jeweiligen Besitzer der betroffenen Grundstücke festzustellen.

gez. Walter Berroth